vier rechteverteilungen sollten bei einer unternehmensgründung in china beachtet werden

Warum viele Anwaltskanzleien in China uns wählen:

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Warum viele Anwaltskanzleien in China uns wählen:

Die Anwaltskanzlei Guangdong Jielu hat mehr als 3000 solcher Fälle vertreten.

Die Anwaltskanzlei Guangdong Jielu hat die Insolvenz von mehr als 2000 Unternehmen vertreten und beantragt.

Text

Warum ein Unternehmen gründen? Es soll die Leistungsverteilung straffen, legalisieren und standardisieren. Worauf sollten wir also bei der Gründung eines Unternehmens achten? Die erste ist die Rechteverteilung.

Erstens die Verteilung des Eigenkapitals. Sie umfasst 66,7 %, also zwei Drittel der absoluten Mehrheit; 10%. Diejenigen, die dieses Eigenkapital besitzen, können die Liquidation des Unternehmenskonkurses beantragen; 50% kann niemand sagen. Ob diese Aktien im Besitz von Startups sind, ist entscheidend.

Zweitens die Verteilung der Aktien. Wie hoch ist das Verhältnis von Aktienausschüttung und Gewinn je Aktie? Diese sollten vorab in der Satzung der Gesellschaft festgelegt werden. Wer ist berechtigt, über die Aktien des Unternehmens zu entscheiden, an wen die Aktien gegeben werden und zu welchem ​​Preis?

Außerdem die Verteilung der Stimmrechte. Ein Stimmveto kann nur von einer Person gehalten werden, nicht von mehr als einer Person, andernfalls bedeutet es kein Veto. Auch die Hauptaktionäre und eigentlichen Kontrolleure des Unternehmens sollten die Stimmrechte fest im Griff haben.

Auch die Dividendenrechte des Unternehmens. Das Dividendenrecht kann die Kreativität des Unternehmens anregen. Sie können mit wichtigen Mitarbeitern eine „Wette“ abschließen, die eigentlich der Incentive-Plan des Unternehmens ist.

Dies sind die vier wichtigsten Rechte bei der Gründung und dem Betrieb des Unternehmens. Wenn der Chef sie gut nutzt, fliegt er.


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